Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Eisele Elektronik GmbH, Lombacher Str. 67, 72293 Glatten

I. Geltungsbereich

1. Fa. EISELE Elektronik GmbH erbringt Lieferungen und Leistungen ausschließlich aufgrund der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für weitere Aufträge, ohne dass hierauf nochmals besonders Bezug genommen werden muss.

II. Angebote
1. Angebote sind, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, in allen Teilen freibleibend.

2. Bei als verbindlich gekennzeichneten Angeboten kommt ein Vertrag zustande, wenn das Angebot vom Besteller innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Angebotsdatum angenommen wird. Nach Ablauf dieser Frist ist Fa. EISELE Elektronik an das Angebot nicht mehr gebunden.

3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen behält Fa. EISELE Elektronik sich die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur mit Zustimmung von Fa. EISELE Elektronik zugänglich gemacht werden.

4. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Glatten und schließen Kosten für Verpackungen, Fracht, Porto und Versicherung sowie sonstige Versandkosten nicht ein.

III. Lieferfristen und Versand

1. Die von Fa. EISELE Elektronik angegebenen Lieferfristen sind freibleibend und nur angenähert, es sei denn, es wurden ausdrücklich einzelvertraglich Fixtermine vereinbart. Diese sind nur maßgeblich, wenn Fa. EISELE Elektronik vom Besteller sämtliche für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vereinbarte Zahlungen rechtzeitig erhalten hat.

2. In Fällen höherer Gewalt oder sonstiger von Fa. EISELE Elektronik nicht zu vertretender Umstände (z. B. behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Materialbeschaffungsprobleme, Verkehrsstörungen usw., – auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten) verlängern sich die – auch bestätigten – Lieferfristen in angemessenem Umfang. Das gilt auch dann, wenn die vorbezeichneten Umstände während eines bereits eingetretenen Verzugs entstehen.

Wird Fa. EISELE Elektronik aufgrund solcher Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird sie von ihrer Leistungspflicht frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als einen Monat dauert, ist Fa. EISELE Elektronik und der Besteller berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

3. Teillieferungen sind zulässig und verpflichten den Besteller zur Zahlung der anteiligen Vergütung, es sei denn, daß die Entgegennahme der Teillieferung unzumutbar wäre. Jede Teillieferung gilt als Erledigung eines gesonderten Auftrags im Sinne dieser Bedingungen.

4. Gerät Fa. EISELE Elektronik aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Lieferverzug, so ist der Besteller, wenn er nicht Verbraucher ist, zum Rücktritt berechtigt, sofern er Fa. EISELE Elektronik fruchtlos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

5. Lieferungen erfolgen ab Werk auf Kosten des Bestellers. Die Gefahr für die Ware geht mit Mitteilung der Versandbereitschaft, spätestens aber mit dem Verlassen des Lagers bzw. der Übergabe an den Frachtführer/Spediteur, auf den Besteller über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und dann, wenn Fa. EISELE Elektronik Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung der Ware übernommen hat.

6. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Bestellers verzögert, so lagert die Ware auf dessen Kosten und Gefahr. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

7. Bei Abnahmeverzug trägt der Besteller – neben sonstigen Schäden – die bei Fa. EISELE Elektronik angefallenen Lagerkosten. Diese betragen für jede volle Woche der Ver-
spätung ein halbes Prozent, insgesamt aber maximal 5 % vom Nettowert der nicht abgenommenen Ware. Den Parteien bleibt es vorbehalten, einen geringeren bzw. einen höheren Schaden nachzuweisen.

8. Bei schuldhaft verspäteter Rückgabe von Transporthilfsmitteln hat der Besteller den Fa. EISELE Elektronik entstehenden Schaden zu ersetzen.

IV. Zahlungen
1. Zahlungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu leisten. Zahlungen für Reparaturen sind ohne Abzug sofort fällig.

2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen nach Vertragsabschluß eingetretener oder bekannt gewordener schlechter Vermögensverhältnisse des Bestellers gefährdet – das ist insbesondere bei Vorliegen eines Insolvenzantrags oder eines Wechsel- oder Scheckprotests der Fall – so steht Fa. EISELE Elektronik das Recht zu, per Nachnahme zu liefern, Vorkasse zu verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzubehalten, ausgelieferte Ware zurück zu holen sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen und von bereits mit dem Besteller geschlossenen Verträgen zurückzutreten, sofern dieser nicht eine Vorauszahlung oder andere Sicherheit leistet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere bei Verzug, bleibt vorbehalten.

3. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung ist dem Besteller nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gestattet.

4. Ist Ratenzahlung vereinbart, und der Kunde kommt mit der Ratenzahlung in Verzug, so ist der dann noch offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.

V. Reparaturen und Kostenvoranschläge
1. Fehlersuchezeit ist kostenpflichtige Arbeitszeit. Der entstandene und zu belegende Aufwand ist vom Besteller auch zu bezahlen, wenn ein Auftrag aus vom Besteller zu vertretenden Gründen oder deshalb nicht durchgeführt werden kann, weil ein Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

2. Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines verbindlichen Kostenvoranschlags gewünscht, ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind vom Besteller zu vergüten, sofern kein Auftrag erteilt oder vollständig abgewickelt wird.

VI. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung bestehenden sowie künftig entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware im Eigentum von Fa. EISELE Elektronik. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Akzepte, Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer unwiderruflichen Einlösung als Erfüllung.

2. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, ist der Besteller verpflichtet, Fa. EISELE Elektronik anteilig Miteigentum zu übertragen, soweit die Hauptsache Ihm gehört.

3. Veräußert der Besteller die gelieferte Ware bestimmungsgemäß weiter, so tritt er schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an Fa. EISELE Elektronik bis zur Tilgung aller dessen Forderungen ab. Aus begründetem Anlass ist der Besteller auf Verlangen von Fa. EISELE Elektronik verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekanntzugeben und Fa. EISELE Elektronik die zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

4. Der Besteller verpflichtet sich, die von Fa. EISELE Elektronik gelieferte Ware nur mit der Maßgabe zu veräußern, dass er sich das Eigentum an dieser Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vorbehält und vereinbart, dass anstelle des Eigentumsvorbehalts, wenn dieser durch Weiterveräußerung, Verbindung, Verarbeitung oder Vermengung erlischt, das Eigentum an der neuen Sache oder die daraus entstehende Forderung tritt.

5. Im Falle des Zahlungsverzugs oder eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers ist Fa. EISELE Elektronik berechtigt, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu beanspruchen. In der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Gleichzeitig werden sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig.

6. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, ist Fa. EISELE Elektronik auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe der Sicherheiten, die über den Wert von 120 % seiner Forderungen hinausgehen, verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht Fa. EISELE Elektronik zu.

7. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen jeden versicherbaren Schaden zu versichern. Er tritt seine Forderungen aus den Versicherungsverträgen im Voraus an Fa. EISELE Elektronik ab und erbringt auf dessen Verlangen den Nachweis über den Abschluss der Verträge.

8. Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware oder an deren Stelle getretene Forderungen sind Fa. EISELE Elektronik vom Besteller unverzüglich unter Beifügung von Dokumenten mitzuteilen.

VII. Gewährleistung, Haftung
1. Für Sach- und Rechtsmängel übernimmt Fa. EISELE Elektronik unter Ausschluss weiterer Rechte die nachfolgende Gewährleistung. Bei vereinbarter VOB hat diese jedoch Vorrang.

2. Teile, die bei Gefahrübergang mangelhaft waren, werden nach Wahl von Fa. EISELE Elektronik nachgebessert oder neu geliefert. Mängelrügen und Beanstandungen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen. Ersetzte Teile werden Eigentum von Fa. EISELE Elektronik und sind dorthin zurückzugeben.

3. Die regelmäßige Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Bei Verkauf von gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

4. Bei einem Verbrauchsgüterkauf beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen ein Jahr. Für neue Sachen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

5. Bei Ersatzlieferung trägt Fa. EISELE Elektronik die Kosten für das Ersatzstück einschließlich des Versands zum vertraglich ursprünglich vereinbarten Lieferort, nicht jedoch für Aus- und Einbau oder sonstigen Aufwand. Erfolgen aufgrund eines Verlangens des Bestellers die Versendung an einen anderen Ort oder Leistungen von Fa. EISELE Elektronik vor Ort, so übernimmt der Besteller die hierdurch anfallenden Mehrkosten.

6. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich oder mindestens zweimal fehlgeschlagen oder von Fa. EISELE Elektronik trotz angemessener Fristsetzung und nach Verzugseintritt nicht erfolgt, so kann der Besteller mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Die Geltendmachung von Schadensersatz setzt voraus, dass der Besteller Fa. EISELE Elektronik ein Verschulden nachweist.

7. Für Mängel oder Schäden, die ohne Verschulden von Fa. EISELE Elektronik durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, übermäßige Beanspruchung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse (soweit diese nicht vertraglich vorausgesetzt sind) entstanden sind, übernimmt Fa. EISELE Elektronik keine Gewähr. Gleiches gilt für Folgen von Änderungen des Lieferungsgegenstandes durch den Besteller oder unsachgemäße Nachbesserung durch Dritte.

8. Die Haftung auf Schadensersatz ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Fa. EISELE Elektronik haftet nicht für Schäden, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, es sei denn, das Verschulden beträfe eine Kardinalpflicht und/oder einen Inhaber oder leitenden Angestellten des Unternehmens. Dieser Haftungsausschluss erfasst nicht Fälle, in denen Sach- oder Rechtsmängel infolge fahrlässiger Pflichtverletzung zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen.

9. Die Haftung von Fa. EISELE Elektronik ist auf den Netto-Warenwert der Lieferung begrenzt, aus der der mangelhafte Gegenstand stammt. Sie beschränkt sich stets auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

VIII. Sonstiges
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Glatten.
2. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Die Geltung von UN-Kaufrecht (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, mit der der ursprünglich erstrebte wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird.

Stand 03/2017

Kontakt:
Eisele Elektronik GmbH
Lombacher Str. 67 | D-72293 Glatten
Tel.: +49 (0) 7443-9608-80